Energiegemeinschaften

 

Mit den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen (z.B. Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG 2010)) ist es in nun erstmals möglich, dass sich Personen zusammenschließen und über Grundstücksgrenzen hinweg Energie produzieren, verbrauchen, verkaufen und speichern.

Formen der Energiegemeinschaft

Die neuen Gesetze definieren zwei Energiegemeinschafts-Modelle: die lokal beschränkte „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)“ und die innerhalb Österreichs geografisch unbeschränkte „Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)“.

 

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)

Eine EEG darf Energie (Strom, Wärme oder Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. EEGs nützen die Anlagen des Netzbetreibers (wie das Stromnetz), dabei müssen sie immer innerhalb des Konzessionsgebiets eines einzelnen Netzbetreibers angesiedelt sein.

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sind auf den „Nahebereich“ beschränkt, welcher im Stromnetz durch die Netzebenen definiert wird. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer lokalen EEG sind innerhalb der Netzebenen 6 und 7 (Niederspannungsnetz) miteinander verbunden, werden auch die Netzebene 4 (nur die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk) und 5 miteinbezogen, spricht man von regionalen EEG.

Mitglieder oder Gesellschafter von EEGs können Privat- oder Rechtspersonen sein, Gemeinden, lokale Behörden oder auch KMUs. Sie müssen im Nahebereich der Erzeugungsanlage(n) angesiedelt sein.

Als Organisationsform ist für EEGs vieles möglich, am häufigsten kommen jedoch Vereine und Genossenschaften vor. Die Gemeinnützigkeit steht im Vordergrund! Der Hauptzweck von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften liegt nicht im finanziellen Gewinn, dies muss in den Statuten verankert sein oder sich aus der Organisationsform der Energiegemeinschaft ergeben.

 

Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)

Für Bürgerenergiegemeinschaften gelten ähnliche Regelungen wie für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften. Im Gegensatz zur EEG darf die BEG nur elektrische Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Sie ist nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt und kann sich über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber in ganz Österreich erstrecken.

Auch in BEGs können die Mitglieder bzw. Gesellschafter Privat- und/oder Rechtspersonen sein, es gilt in gleicher Weise, dass die Gewinnerzielung nicht im Vordergrund stehen darf. Wie bei den EEGs muss das in den Statuten verankert sein oder sich aus der Organisationsform der Energiegemeinschaft ergeben.

 

>>> Factsheets zu Energiegemeinschaften

Wenn Sie selbst eine Energiegemeinschaft gründen wollen, empfehlen wir Ihnen das Webinar “Energiegemeinschaften für Umsetzer:innen”: >>> Webinar und Nachlese<<<

 

Zudem empfehlen wir Ihnen das Beratungsangebot der Steirischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften: >>>www.ea-stmk.at/eag/energiegemeinschaften/<<<

Weiterführende Informationen

Energiegemeinschaft kurz erklärt

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