Energieeffizienzrichtlinie (EEDIII) für Gemeinden

Die Energieeffizienzrichtlinie (EED III-Richtlinie), die im Jahr 2023 novelliert wurde, legt einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz fest. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Energieeffizienzziele der Union erreicht werden und weitere Energieeffizienzverbesserungen ermöglicht werden.

 

Für Gemeinden sind insbesondere zwei Artikel der Richtlinie von Bedeutung:

  • Artikel 5 (Vorreiterrolle des öffentlichen Sektors im Bereich der Energieeffizienz): Dieser besagt, dass alle Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass der Gesamtenergieverbrauch aller öffentlichen Einrichtungen zusammen gegenüber dem Jahr 2021 jährlich um mind. 1,9 % gesenkt wird (öffentlicher Verkehr und Streitkräfte können ausgenommen werden). Kleine und mittelgroße Gemeinden haben sich erst einige Jahre später an das Energiesparziel zu halten – Gemeinden < 50.000 Einwohner:innen ab 2027, Gemeinden < 5.000 Einwohner:innen ab 2030.
  • Artikel 6 (Vorbildfunktion der Gebäude öffentlicher Einrichtungen): Demnach hat jeder Mitgliedstaat die Sorge zu tragen, dass ab Oktober 2025 jährlich mind. 3 % der Gesamtfläche beheizter und/oder gekühlter Gebäude > 250 m2 Gesamtnutzfläche, die sich im Eigentum öffentlicher Einrichtungen befinden, mindestens zu Niedrigst-Energie-Gebäuden saniert werden müssen. Eine Gemeinde kann sich seit dem 01.01.2024 Sanierungsmaßnahmen auf die zukünftige Sanierungsrate anrechnen lassen. Welche Gebäude in die Renovierungsanforderung von 3 % einbezogen werden sollen, kann von den Mitgliedsstaaten entschieden werden. Dabei sind Kosteneffizienz und technische Durchführbarkeit bei der Auswahl gebührend zu berücksichtigen.

Die EEDIII für Gemeinden
als Zweiseiter:
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EED III-Unterstützungsangebot für steirische Gemeinden für das Jahr 2025

Als Reaktion auf die Anforderungen der Energieeffizienzrichtlinie (EED III), insbesondere in Bezug auf die Erstellung von Sanierungsfahrplänen für öffentliche Gebäude, möchte die Energie Agentur Steiermark ihre Unterstützung bei der Datenaufbereitung von Energieverbräuchen für Gebäudeportfolios von Gemeinden anbieten. Die sorgsame Aufbereitung und laufende Aktualisierung der kommunalen Energiedaten (z.B. von kommunalen Gebäuden) wird dabei eine wichtige Rolle einnehmen.

Das gegenständliche Angebot hat zum Ziel, die Datenbasis der kommunalen Gebäude zu erheben, die Qualität sicherzustellen, um bestmöglich auf die Erfüllung der Verpflichtungen der EED III-Richtlinie vorbereitet zu sein sowie eine grobe Einschätzung des Einsparungspotenzials. Die Ergebnisse bilden die Basis bilden für die Erstellung von konkreten Sanierungsfahrplänen sowie detaillierte wirtschaftliche Betrachtung.

Das Angebot gliedert sich in drei Arbeitspakete und beinhaltet die Erstabstimmung und Datenakquise mit der Gemeinde, die Datenaufbereitung und Validierung, eine Abschätzung des Einsparungspotenzials sowie den Abschluss durch den Datenabgleich und ein Abschlussgespräch.

 

Zum Angebot >>>HIER<<<

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