Sachbereichskonzept Energie in Semriach

 

Ansprechperson

Dr. Michael Ziegler, e5-Teamleiterin

michaela.ziegler@energiegunord.at

+43 664 2209 180

 

Ausgangssituation

Semriach ist als e5-Gemeinde bestrebt, energieeffizient und ressourcenschonend zu arbeiten und zu planen. Durch die Erstellung des Sachbereichskonzeptes Energie und die Einarbeitung ins Örtliche Entwicklungskonzept ist es gelungen, energiepolitisch wichtige Maßnahmen in der Raumplanung zu verankern.

 

Ablauf der Umsetzung/umgesetzte Maßnahmen

Pilotprojekt mit BOKU, Raumplanungsbüro Malek Herbst Architekten, Land Steiermark FA 13

Im Rahmen des Sachbereichskonzeptes Energie zielt die Energieraumplanung vornehmlich auf die Entwicklung von Raumstrukturen ab, die durch niedrigen Energiebedarf bzw. niedrige Treibhausgasemissionen charakterisiert sind. Im Vordergrund der Betrachtungen stehen demnach einerseits Überlegungen zur Verfolgung räumlich differenzierter Strategien zur Wärmeversorgung und zur Konzentration der künftigen Siedlungsentwicklung auf Standorträume bzw. Vorranggebiete, die mit leitungsgebundener Wärme (aus alternativen/erneuerbaren Energieträgern) versorgt werden können.

Andererseits liegt ein Hauptaugenmerk auf der Lenkung der künftigen Siedlungsentwicklung auf jene Standorte innerhalb der Gemeinde, die über besondere Voraussetzungen für eine energiesparende Mobilität verfügen. Der §4 „Raumbezogene Ziele und Maßnahmen“ im Örtlichen Entwicklungskonzept 4.0 wird basierend auf den Ergebnissen des SKE wie folgt ergänzt:

Z. 1 Naturraum und Umwelt

  • Verringerung der Treibhausgasemissionen durch Einbau von Wärmeversorgungsanlagen für erneuerbare Energieträger bei Neu-, Zu und Umbauten sowie Sanierungen.
  • Die Einsparungspotenziale des Sachbereichskonzeptes Energie Semriach (September 2017) sollen genutzt werden durch:
    • Reduzierung der Nutzung fossiler Brennstoffe für Wohnraumheizungen (Heizöl)
    • Erhöhung der Energieeffizienz bei Gebäuden durch thermische Sanierungen

Z. 2 Siedlungsraum und Bevölkerung

  • Forcierung der Baulandentwicklung in den „Vorranggebieten für Fernwärme u. energiesparenden Mobilität“ (siehe Kap. 3.5), die sich im Wesentlichen mit dem Ortskern und seiner näheren Umgebung decken – nach dem Grundsatz Innenentwicklung statt Außenentwicklung.
  • In den bereits mit Fernwärme versorgten Gebieten sind langfristig ausreichende Dichten durch dichtere Wohnformen, wie z.B. Mehrfamilienhäuser oder Reihenhäuser herzustellen, um die Leistungsdichte für die Fernwärme zu garantieren und Energieeffizienzpotenziale zu nutzen. Hierbei hat eine  Abstimmung mit dem Orts- und Straßenbild zu erfolgen. Großflächige Geschossbauten sind nicht erwünscht.
  • Nutzungsdurchmischung soll durch die Ausweisung von Kerngebieten und die Ansiedlung von zentralörtlichen Funktionen im Ortszentrum gefördert werden.

Siedlungsstrukturen sind nach den Grundsätzen der „fußgängergerechten Stadt“ zu planen. Der Ausbau des Carsharing-Angebots soll den Verzicht auf das Zweitauto ermöglichen.

 

Z.3 Technische Infrastruktur/Gemeinbedarfseinrichtungen

  • Das bestehende Fernwärmenetz soll ausgebaut werden.
  • Der Ersatz von fossilen Heizanlagen durch erneuerbare Energieträger ist bei Neu-, Zu- und Umbauten und Sanierungen im ganzen Gemeindegebiet voranzutreiben.
  • Langfristig gesehen ist in „Vorranggebieten für Fernwärme“ die Wärmeversorgung bei Neubauten und bei Sanierungen hauptsächlich durch Fernwärme durchzuführen, wobei auch alternative erneuerbare Energieträger errichtet werden können.
  • Im Bestand ist ein Ersatz durch umweltfreundliche Energieträger wie Solarthermie, Biomasse- Fernwärme, Wärmepumpe, Geothermie etc. voranzutreiben und werden bei Vorhandensein der finanziellen Mittel gefördert.
  • In dezentralen Baugebieten sowie festgelegten örtlichen Siedlungsschwerpunkten abseits des Fernwärmenetzes ist der Ausbau von erneuerbaren Energieträgern voranzutreiben.
  • Zur Steigerung der Energieeffizienz sind thermische Sanierungen bei Gebäuden mit erhöhtem Heizwärmebedarf (Baujahr vor 1980) voranzutreiben und werden bei Vorhandensein der finanziellen Mittel gefördert.
  • Zur Förderung der energiesparenden Mobilität sind Maßnahmen zur Attraktivierung des Fuß- und Radverkehrs in der Gemeinde zu setzen (z.B. Verbreiterung der Gehwege, Ausbau des Radwegenetzes, nicht zu große Fahrbahnbreiten im Ortskern, Bereitstellung von ausreichenden Fahrradabstellanlagen, Reduktion von PKW-Stellplätzen am Hauptplatz, etc.). Dadurch sollen die Radverkehrs- und Fußweg- Anteile innerorts signifikant erhöht werden.

 

Erreichte Ziele

  • Ausbau Fernwärme (Anschluss weiterer gemeindeeigener Gebäude)
  • Ausbau Photovoltaik auf gemeindeeigenen Gebäuden als Bürgerbeteiligungsanlagen (2017/2018)
  • Konzeptentwicklung EEG (2022)
  • Unterstützung bei Erstellung energiepolitisches Leitbild (2017)

 

Finanzierung

Finanzierung über Land Steiermark FA 13 als Pilotprojektgemeinde

 

Webseite

https://gemeinde.semriach.at/wp-content/uploads/ Sachbereichskonzept_Energie_Semriach.pdf

 

 

 

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