Factsheet und Unterstützungsangebot für die Energieeffizienzrichtlinie (EEDIII) für Gemeinden
Was bedeutet die Richtlinie und welche Konsequenzen hat diese für eine Gemeinde?
Die EU hat im europäischen Klimagesetz das verbindliche Ziel der EU-Klimaneutralität bis 2050 gesetzlich verankert. Auf dem Weg zu diesem Ziel sollen die Netto-Treibhausgasemissionen innerhalb der EU bis zum Jahr 2030 um 55 % gegenüber 1990 reduziert werden. Dafür ist es notwendig, eine Reihe von energie- und klimapolitischen Europäischen Gesetzen anzupassen. „Fit for 55“ – so der Name des Maßnahmenpakets zur Umsetzung des European Green Deals enthält u.a. die Überarbeitung der Richtlinie für Energieeffizienz. Die Bekämpfung des Klimawandels und die Erhöhung der Energiesicherheit innerhalb der EU sollen damit gewährleistet werden.
Mehr Details dazu finden Sie >>> HIER <<< (Factsheet Energieeffizienzrichtlinie (EEDIII))
Unterstützungsangebot für Gemeinden
Die Energie Agentur Steiermark bietet hierfür folgende Unterstützung an: von der Aufbereitung von Energieverbrauchs-Daten für die Erstellung von Gebäudeportfolios, über die sorgsame Ordnung und laufende Aktualisierung der kommunalen Energiedaten bis hin zur Erstellung von Sanierungsfahrplänen.
Das Angebot gliedert sich in drei Arbeitspakete und beinhaltet die Erstabstimmung und Datenakquise mit der Gemeinde, die Datenaufbereitung und Validierung sowie den Abschluss durch den Datenabgleich und ein Abschlussgespräch.
Dieses Angebot hat zum Ziel, die Datenbasis der kommunalen Gebäude zu erheben und die Qualität sicherzustellen, um bestmöglich auf die Erfüllung der Verpflichtungen der EED III-Richtlinie vorbereitet zu sein. Darauf aufbauend wird in AP 2 der Fahrplan für Sanierungsmaßnahmen entwickelt.
UNTERSTÜTZUNG GEWÜNSCHT?
>>> HIER <<< finden Sie das Angebot (Teil 1: Datenerhebung)
Melden Sie sich bei uns und wir helfen gerne weiter:
- E-Mail: info@gemeindeservice-stmk.at
- Telefon: 0316/269700-700