Gefördert wird die Neuerrichtung von Ladeinfrastruktur auf rund um die Uhr (24/7) öffentlich zugänglichen PKW-Stellplätzen, wenn nachstehende Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Es stehen durchgehend mindestens 3,7 kW Ladeleistung pro Ladepunkt zur Verfügung. Eine höhere Leistung kann in Abhängigkeit der Anzahl an Ladepunkten mittels eines Lastmanagement-Systems bereitgestellt werden.
  2. Die E-Stellplätze müssen über mindestens 24 Stunden ohne weitere Zusatzkosten bereitgestellt werden. Mit diesen Zusatzkosten sind nicht die Parkgebühren eines Parkplatzes oder einer Parkfläche gemeint, sondern die Befreiung von Infrastrukturbelegungs- und Standgebühren bei AC-Ladevorgängen.

 

Alle Informationen zur Ausschreibung: 

Dienstag, 21. Jänner 2025, 10:00 Uhr, online über Webex

  •  Webex-Link
  • Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2743 713 7694
  • Meeting Passwort: ZAvp2Yptv65

 

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