Wasserversorgung
Bundesförderung
Förderungsmittel für die Wasserversorgung werden für alle österreichischen Gemeinden, Verbände, Kommunalunternehmen und Genossenschaften bereitgestellt.
Gefördert werden:
- die Ersterrichtung von Anlagen zur Wasserfassung (Brunnen, Quellen)
- die Ersterrichtung von Anlagen zur Wasserspeicherung (Hoch-/Tiefbehälter)
- die Ersterrichtung von Anlagen zur Wasserverteilung (Trinkwasserleitungen)
- die Ersterrichtung von Anlagen zur Wasseraufbereitung
- Sanierungen entsprechender Anlagen älter als 40 Jahre
- die Erstellung eines digitalen Leitungskatasters
- Benchmarking
Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als förderungsfähige Kosten anerkannt.